Hallo,
wo müssen die Einnahmen nach § 13b (Bauleistungen ohne Steuer) in der Umsatzsteuererklärung 2004 und 2005 eingetragen werden.
Wo müssen die Erlöse nach § 13b in der Einkommensteuererklärung rein.
Ich als Sub schreibe die Rechnung an den Auftragsgeber (Leistungsempfänger)Netto
mit Hinweis auf § 13b. Der Auftragsgeber ist Leistungsempfänger (Steuerschuldner (§13b UStG)) und der müsste in der USt- Erklärung (USt2A) die Seite 4 Zeile 95 und UR Zeile 21
bis 27 benutzen.
Ich könnte mir vorstellen dass ich in der Anlage UR Seite 2 Zeile 53 den Umsatz eintragen muss, bin mir aber nicht sicher.
Die nächste Frage ist wo diese Umsätze noch rein müssen.
In der EÜR- JA, in der USt2A- ?, in der Einkommensteuererklärung ?.
Leider habe ich keine Ahnung von dem Kram und hoffe auf Hilfe von Euch.
Danke