Hallo zusammen,
in einer der vielen guten Antworten von Frühling fand ich u.a. folgende Auskunft:
Zitat aus dem Beitrag (Id:= 9392)
..."Während bis 1985 die Kosten des Grund und Bodens nicht, ab 1986 zur Hälfte abzugsfähig waren, sind sie ab 1996 voll bei den Herstellungs- oder Anschaffungskosten zu berücksichtigen.
Damit fällt auch ein Streitpunkt mit dem Finanzamt weg."....
Dies widerspricht m.E. den weiteren Ausführungen bzgl. Aufteilung zur anteiligen Berechnung, da im weiteren Verlauf dann doch wieder mittels Beispielrechnungen und einem Link verschiedene Berechnungsmodelle dargestellt werden (etwas verwirrend).
Meine Daten:
Kauf eines EFH in 10/2002 und Bezug in 11/2002. Im Kaufvertrag ist nur der gesamte Kaufpreis (Gebüude inkl. Grund&Boden) angegeben (198.ooo,- zzgl. 10.300,- Anschaffungsnebenkosten = 208.300,- Euro).
Falls ich trotz des zitierten Satzes zur Aufteilung gezwungen bin, stellen sich folgende Fragen:
1. Kann ich mich bei der Wertermittlung für Grund und Boden auf die Angaben im Grundsteuerbescheid (Einheitswert hier 20.911,- Euro) des FA beziehen? (Falls Nein, gibt das FA Auskunft über die Werte in den zu Grunde liegenden Tabellen?)
2. Da ich bei der ESt-Erklärung 2003 aus Unwissenheit keine anteilige Afa an-/abgesetzt habe, kann ich diese in 2004
a)mittels Verlustvor- bzw. nachtrag,
oder
b)mittels Antrag auf Berichtigung der ESt2003 nachholen?
Besten Dank und Gruß vom Agnostiker