Kirchensteuer ohne Lohnsteuer

  • Wir sind Altersrentner(keine Anlagen N mehr!) und zahlen die Kirchensteuer auf Grund der Veranlagung zur Einkommensteuer. Wo setze ich im Sparbuch die gezahlte Kirchensteuer und das zusätzliche Kirchgeld ein?
    Danke im voraus
    Heinrich

  • Nicht abziehbar ist die Kirchensteuerschuld, die für das betreffende Jahr auf der Grundlage der Einkommensteuerschuld (8 oder 9 % der Einkommensteuer) berechnet wird


    Nur die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben in unbeschränkter Höhe absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Einzutragen im Hauptformular auf Seite 3 in Zeile 81 Kirchensteuer.


    Absetzbar sind also
    - die Beträge, die während des Jahres vom Arbeitgeber einbehalten wurden,
    - zuzüglich geleisteter Kirchensteuer-Vorauszahlungen,
    - zuzüglich geleisteter Nachzahlungen für das Vorjahr oder vorangegangene Jahre,
    - zuzüglich gezahltem Kirchgeld,
    - abzüglich erhaltener Erstattungen für das Vorjahr oder vorangegangene Jahre.


    Nicht anerkannt werden willkürlich hohe Zahlungen, die die voraussichtliche Kirchensteuerschuld weit übersteigen (BFH-Urteil vom 25.1.1963, BStBl. 1963 III S. 141).


    Leisten Sie über die Pflichtbeträge hinaus freiwillige Zahlungen, sind diese zusätzlich im Rahmen der Sonderausgaben als Spenden "zur Förderung kirchlicher Zwecke" absetzbar, und zwar bis in Höhe von 5 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.