Eigene Steuernummer einer BGB-Gesellschaft

  • Hallo Elizabeth
    Die BGB- Gesellschaft, auch GbR genannt, hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Gewinn/Verlust unterliegt bei jedem Gesellschafter anteilig der Besteuerung. Da nicht jeder Gesellschafter einzeln eine Ust und GewSt abgeben kann und sollte, bekommt die GbR eine eigene Steuernummer.

  • Hallo Manni,
    vielen Dank für die rasche Antwort auf meine Frage. Das die BGB-Gesellschaft eine eigene Steuernummer bekommt ist ja sinnvoll, weil nicht alle Rechnungen auf die Namen aller Gesellschafter ausgestellt werden können. Bei der Gewerbesteuer habe ich aber folgende Frage: Wenn der Gewinn/Verlust doch bei jedem einzelnen Gesellschafter besteuert wird, warum dann noch eine Gewerbesteuererklärung und wie? Rechnet das Finanzamt aus den Steuererklärungen der Gesellschafter die angegebenen Gewinne zusammen und erläßt daraufhin einen Bescheid?

  • Hallo Elizabeth
    Schön wär´s. Somit hätten aus gewerbesteuerlicher Sicht, die Beteiligten jeweils einen gewerbesteuerlichen Freibetrag von DM 48.000,-- und erst ein Gewinn von mehr als 3* DM 48.000,-- = DM 144.000,-- würde der Gewerbesteuer unterliegen. Dann hätten wir in der Republik bisher viele GbR´s. Leider ist dem nicht so.Der Besteuerung unterliegt bei jedem Teilhaber der auf ihn entfallende Gewinn/Verlust aus einkommensteuerlicher Sicht, aus gewerbesteuerlicher Sicht unterliegt die GbR in vollem Umfang der Gewerbesteuer. Das Finanzamt summiert aus den Einkommensteuererklärungen der Beteiligten nicht den angegebenen Gewinn/Verlust, der Aufwand wäre viel zu hoch.
    Der Gewinn/Verlust ist in einer "Gesonderten und einheitlichen Feststellung zu erklären. Hierbei wird der Gewinn/Verlust wie die Feststellungsbeteiligten (Teilhaber- mit den einzelnen persönlichen Steuernummern) in dieser Steuererklärung angegeben. Aufgrund dieser Erklärung, Abgabefrist wie bei der Einkommensteuer, erläßt das FA einen Feststellungsbescheid, dieser wird dem in der Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung als Empfangsbevollmächtigter erklärten zugestellt.
    Auch wird das zuständige FA den Wohnsitz Finanzämtern der beteiligten über das Ergebnis der Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung eine Mitteilung zukommen lassen.

  • Hallo Dirk,
    Hallo Manni,
    vielen Dank für die vielen nützlichen Infos die ich bekommen habe. Gerade in unserer Anfangszeit ist kein Geld für einen Steuerberater da. Von daher wende ich mich an diese Foren. Ihr habt mir und unser BGB-Gesellschaft sehr weitergeholfen
    Bis demnächst hier in diesem Forum.
    Eure Elizabeth