Mini-Job bei Rentner

  • Hallo,
    meine Eltern beziehen beide eine Altersrente, zusätzlich hat mein Vater noch einen Aushilfstätigkeit für 400 EUR/monatlich welche pauschal besteuert wird. Wo muss diese Einnahme nun bei der Steuererklärung angegeben werden, bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder unter sonstige Einnahmen - wiederkehrende Bezüge - nach dem Halbeinkünfteverfahren zu besteuernde wiederkehrende Bezüge ?

  • Hallo Zora3,
    da der MiniJob Ihres Vaters pauschal versteuert wird, zählt dieser Verdienst nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Also nicht in der Steuererklärung angeben.


    Nur wenn diese Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte erfolgt, dann sind diese Einnahmen als "Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit" in der Steuererklärung anzugeben.