Minijob

  • Hallo im Forum,


    vielleich kann mir zu folgernder Frage jemand helfen.


    Habe eine Rentnerin (67 Jahre) bei der Knappschaft als Haushaltshilfe angemeldet (200 € je Monat).
    Bisher hat sie diese Einkünfte nicht in ihrer Einkommensteuerklärung angeben müssen.
    Nachdem ihr Mann verstorben ist, hat sie bei der Stadt eine Witwenrente beantragt.
    Dort hat man ihr nun gesagt, in Verbindung mit einer Witwenrente seien die Einkünfte aus einem Minijob künftig zu versteuern.
    Ist dies so richtig?
    Villeich kann mir ja hierauf antworten. Auf jeden Fall bedanke ich mich schon einmal im Voraus.


    Gruß sam

  • nein - hier hat die Stadt (warum die Stadt?) eine eindeutig falsche Auskunft gegeben. Minijobs (die über die Minijobzentrale bei der Knappschaft abgerechnet werden) sind nicht steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung nicht aufgeführt werden.


    Es sieht nur anders aus, wenn die Dame mehr als einen Minijob hat - dann kann Steuerpflicht entstehen, sofern die 450,00 Euro zusammen überschritten werden.

  • Hallo nesciens,


    vielen dank für die Info. Habe mir das auch nicht so recht vorstellen können.


    Nach dem Tode des Mannes mussten wohl bei der Stadtverwaltung einige Angaben im Zusammenhang mit der Witwenrente gemacht werden.
    In diesem Zusmmenhang ist dann wohl die Aussage mit der Versteuerung gemacht worden.


    Die besten Grüße in den tiefen Süden
    sam

  • Möglicherweise hat sie hier auch etwas falsch verstanden. Unter Umständen wird sie jetzt steuerpflichtig, da alleinstehend und die Witwenrente ja teilweise in die Versteuerung fällt.

    • Offizieller Beitrag

    Es kommt ja auch durchaus darauf an, welche Besteuerungsmerkmale für den Minijob bei der Minijobzentrale angegeben worden sind bzw. wie die Lohnsteuer berechnet/abgeführt wird:



    Minijob im Privathaushalt anmelden - Minijobzentrale 01_p_19905_mj_in_phh_.pdf

  • Hallo miwe4,
    komme mit deiner Info nicht ganz zurecht - die 4 € Pauschsteuer tauchen aber in meinen Angaben an die Knappschaft unter anderem auf.


    Ich habe als Arbeitgeber in 2016 356,16 € an die Knappschaft überwiesen.


    Gruß sam

    • Offizieller Beitrag

    komme mit deiner Info nicht ganz zurecht - die 4 € Pauschsteuer tauchen aber in meinen Angaben an die Knappschaft unter anderem auf.

    Warum kommst Du damit nicht zurecht? ?(


    Pauschalbesteuerung wird abgerechnet -> Minijob hat in ESt-Erklärung der Dame nichts zu suchen
    Abrechnung über beim FA vorliegende persönliche Besteuerungsmerkmale = Lohnsteuerbescheinigung -> Minijob muss in ESt-Erklärung erklärt werden als steuerpflichtiger Arbeitslohn gemäß Lohnsteuerbescheinigung des AG