Bei Renten Zeile 3 Rentenbetrag muß dort der monatliche Betrag oder Jahresbetrag eingetragen werden.
Rentner
- trebuh
- Erledigt
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Hier ist grundsätzlich der Jahresbruttorentenbetrag einzusetzen.
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Lt. Beschluss des BFH vom 01.02.2006 (Aktenzeichen: X B 166/05) ist die begrenzte Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht verfassungswidrig. Dafür ist lt. BFH zu prüfen, inwieweit das Prinzip der grundsätzlichen Nichtsteuerbarkeit privater Vermögensumschichtungen gewahrt ist. Werden danach Beitragszahlungen (teilweise) aus versteuertem Einkommen erbracht, ist das Gebot des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, dass hierauf beruhende Rentenzahlungen nicht erneut der Besteuerung unterworfen werden dürfen. (BVerfGE 105, 73). Existieren hierzu bereits Finanzgerichts-Urteile ?
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Die gesetzliche Rente meiner Ehefrau beruht zu 56 v.H. auf freiwilligen Beiträgen aus versteuertem Einkommen. Der steuerfreie Teil der Rente beträgt aber nur 50 v.H. Wie lässt sich vermeiden, dass ein Teil der Rente doppelt besteuert wird?
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Hallo Bernd,
die freiwilligen Beiträge zu einer RV konnten bis 2004 als SA erklärt werden; ab 2005 zu 88%, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen.