Ausländischer Rentner - Kapitaleinkünfte/Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • Liebe WISO Gemeinde,


    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2016 und will diese mit dem Steuerprogramm machen.
    Ich bin verheiratet, meine Frau ist Amerikanerin mit einer"ausländischen" Rente, ich bin in einem angestellten Beschäftigungsverhältnis.
    Frage:
    Mein Teil der Steuererklärung ist für mich noch leicht handhabbar. (Lohnsteuerkarte, ..... Kapitaleinkünfte weit unter 800 EUR im Jahr). Der Teil meiner Frau bereitet mir noch ein wenig Kopfzerbrechen. Ihre auslädische Rente kann ich ja im Bereich ausländische Renten unterbringen. Wie handhabe ich allerdings ihre Kapitaleinkünfte. Sie hat jährliche Einnahmen von ca. 130,-- EUR aus einem kleinen, verpachteten "Ölfeld". Wo trage ich die ein, wenn überhaupt? Außerdem hat sie noch Einnahmen aus ausländischen/US-Fonds in Höhe von jährlich ca. 600,--EUR. Wo trage ich die ein oder muss ich die auch nicht angeben?


    Ich bedanke mich schon mal für Ideen zu meinen Fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Sie hat jährliche Einnahmen von ca. 130,-- EUR aus einem kleinen, verpachteten "Ölfeld".

    Und das wären ja wohl auch keine Kapitalerträge. Eher Vermietung und Verpachtung oder gewerblich. Und da käme man dann schon an das DBA. Da kann man ggf. eigentlich nur zu einem Steuerberater raten.

  • Den Steuerberater wollte ich wg. 130,-- EUR im Jahr eigentlich vermeiden. Das DBA wird in der Praxis so gehandhabt, dass meine Frau zuerst ihre Steuererklärung in den USA macht, danach wir in D und sie anschließend das "zuviel bezahlte" an Steuern von den USA zurück bekommt. Meine Frage war eher, ob der Betrag überhaupt erwähnt werden muss, weil er eigentlich so gering ist.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage war eher, ob der Betrag überhaupt erwähnt werden muss, weil er eigentlich so gering ist.

    Meinst Du das jetzt im Ernst? ?(


    Im Rahmen der Einnahmen ist jeder Euro zu erklären, ggf. auch zum Progressionsvorbehalt. Du erklärst mit der Abgabe der Erklärung insoweit die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von Dir getätigten Angaben.

  • Das DBA wird in der Praxis so gehandhabt, dass meine Frau zuerst ihre Steuererklärung in den USA macht, danach wir in D und sie anschließend das "zuviel bezahlte" an Steuern von den USA zurück bekommt.

    Das hat aber doch nichts mit dem DBA zu tun. Das DBA regelt, welchem der beiden Vertragsstaaten welche Einkünfte zuzurechnen sind. Wann ihr die Erklärungen in den beiden Staaten abgebt, richtet sich nach nationalem Steuerrecht. Und dort habt ihr die vollständigen Angaben zu allen Einkommen weltweit zu machen (Welteinkommensprinzip).