Das ganze Zusammenaddiert, auf die Jahresgesamt KM-Leistung umgerechnet. Und dann mit den dienstlich gefahrenen KM multipliziert.
Das wäre dann der Erstattungsbetrag, damit mir kein finanzieller Nachteil für die Bereitstellung meines privaten KFZ entsteht. Abzüglich des bereits durch den AG geleisteten steuerfreien Anteils.
So würde ich mir das vorstellen. Hihi - weit weg von den derzeitigen Regelungen!
???? Genau das ist die gesetzliche Regelung als Alternative zum "einfachen" pauschalen Ansatz.
Dann steht mir wenigstens wieder die volle Wegstreckenentschädigung zu, und spare dazu noch Fahrzeugkosten an meinem privaten KFZ
Aber nach Hause musst Du doch immer. Auf dem Rückweg von der Dienstreise bekommst aber mehr, als es die halbe Entfernungspauschele ist. Probleme mit dem Rechnen?