Hallo zusammen,
Folgende Frage zu Erbfallkosten (Beerdigungskosten, Grabmal u.s.w) die in 2005 anfielen:
MUSS die Eigentumswohnung (schuldenfrei), die vererbt wurde, also Teil des Nachlasses war, auf die entstandenen Erbfallkosten angerechnet werden ?
Es wurde nämlich kein (Bar-)Vermögen hinterlassen, von dem die Kosten hätten bestritten werden können.
Die Wohnung müßte vor Verkauf/Vermietung erst langwierig saniert werden.
Danke
Wenn z.B. die Beerdigungskosten dazu gehören, kann man diese als außergewöhnliche Belastung (agB) geltend machen, wenn der Verstorbene kein Vermögen hinterlassen hat, wodurch die Beerdigungskosten beglichen werden könnten.