Guten Tag,
ich habe in 2002 einen neuen PKW in meine Fa. eingelegt und die 1%-Methode angewendet. Daher durfte ich auch nur 50% Vorsteuer ziehen.
Da sich die Gesetzeslage zwischenzeitlich geändert hat, kann man nun eine VorsteuerBerichtigung nach § 15a UStG durchführen (so glaube ich es zumindest).
Wo trägt man diese Korrektur ein?
Kann man sich die anderen 50% dann auf einen Schlag (in einem Jahr) holen, oder muss man dies bei 6 Jahren Afa für die Jahre 2004, 2005 und 2006 zu je 1/3 der fehlenden 50% tun?
Danke im Voraus.