Absetzen einer Handwerkerrechnung für eine selbstgenutzte ET

  • Hallo allerseits,



    ich habe hier im Forum gelesen, dass man 600 Euro für eine Handwerkerrechnung bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung absetzten kann.


    << Auszug aus Forum


    Hallo Thomas,


    Sie müssen nicht alles glauben, was Ihr Nachbar erzählt.


    Nur wenn Sie Ihr Haus vermieten, können Sie alle angefallenen Kosten auch steuerlich erklären.


    Wenn Sie das Haus selbst nutzen, können Sie für selbstgenutzten Wohnraum diese Kosten nicht geltend machen, es sei denn, Sie haben die Bemessungsgrenze für die Eigenheimzulage noch nicht ausgeschöpft, bzw. sind max. 600 € für Handwerkerleistungen möglich.



    >>


    Ist dies richtig ? Wenn ja wo kann ich dies in Wiso vornehmen. Ich bekomme leider keine Eigenheimzulage. Kann ich die Rechnung trotzdem absetzten.


    Gruß D.W