Einkünfte der Kinder UNTER 18 - habe gesucht, nicht gefunden

  • Hallo,


    ich habe 2 Kinder, beide sind unter 18 und beide haben
    monatliche Einkünfte.


    Die Tochter (17) studiert an der Musikhochschule München
    und bekommt monatlich als hochbegabte
    ein Stiftungs-Stipendium 300 EUR.
    Der Sohn(15) verdient ca. 120 EUR als Zeitungsautraeger.


    Was soll ich mit beiden machen ? Wo in meiner
    Steuererklaerung soll ich diese Betraege eingeben:
    Anlage 'Kind' ? Meine Anlage ? Gar nicht eintragen ?


    Mit freundlichen Gruesen,
    Wengi

  • Hallo Wengi,


    die Einkünfte/Bezüge der Kinder sind erst relevant, wenn die Kinder über 18 Jahren sind. Vorher brauchen die Einkünfte/Bezüge nicht eingegeben zu werden, da generell Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht.


    MfG
    Daniela Fischer

  • Zitat von "Daniela_Fischer"

    Hallo Wengi,


    die Einkünfte/Bezüge der Kinder sind erst relevant, wenn die Kinder über 18 Jahren sind. Vorher brauchen die Einkünfte/Bezüge nicht eingegeben zu werden, da generell Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht.


    MfG
    Daniela Fischer


    Hallo Daniela,


    Vielen Dank fuer die Antwort !


    In dem Bezug habe ich noch eine Frage(vielleicht koennte jemand
    helfen):
    Wir wohnen in Augsburg und die Tochter pendelt wochentlich
    zwischen Augsburg und München - mietet dort ein Zimmer im
    Studentenwohnheim fuer 210 EUR.


    Ist das moeglich 'dieses Geld + Fahrkosten' fuer die 17-jaehrige abzusetzen ?


    Mit freudlichen Gruessen,
    Wengi

  • Hallo Wengi,


    leider können die Fahrtkosten und die Kosten für das Studentenwohnheim für die 17-jährige Tochter nicht geltend gemacht werden, da diese Kosten bereits mit dem Kindergeld abgegolten sind.
    Wäre die Tochter bereits 18 und wie beschrieben auswärts untergebracht, könnte ein Freibetrag nach § 33a Abs. 2 Einkommensteuergesetz für die Auswärtige Unterbringung eines in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes beantragt werden.


    MfG
    Daniela Fischer

  • Zitat von "Daniela_Fischer"

    Hallo Wengi,


    leider können die Fahrtkosten und die Kosten für das Studentenwohnheim für die 17-jährige Tochter nicht geltend gemacht werden, da diese Kosten bereits mit dem Kindergeld abgegolten sind.
    Wäre die Tochter bereits 18 und wie beschrieben auswärts untergebracht, könnte ein Freibetrag nach § 33a Abs. 2 Einkommensteuergesetz für die Auswärtige Unterbringung eines in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes beantragt werden.


    MfG
    Daniela Fischer


    Vielen Dank, Daniela! Dann gebe ich weder Bezüge noch Ausgaben ein.
    Eine eigene Est- Erklärung werde ich sie auch nicht machen lassen -
    ich vermute sie verliert mehr als gewinnt.


    --
    MfG
    Wengi


  • Wenn Deiner Tochter Lohnsteuer gezahlt hat, dann würde die Daten mal schnell im Steuerprogramm erfassen und schaun, was raus kommt. Vielleicht gibt es ja doch eine Erstattung. Das passiert oft, wenn nicht das ganze Jahr durchgängig gearbeitet wurde.