Zinseinkommen bei Kindern unter 18

  • Auch wenn der Fall auf mich nicht ganz zutrifft, generell die Frage:
    Falls Kinder unter 18 Kapitaleinkünfte über den Einkommensgrenzen haben, müssten diese doch eigendlich auch in der EInkommenserklärung eingetragen werden. Sonst würden Eltern mit Hohen Kapitaleinkünften an der Steuer vorbei alles auf die Kinder übertragen.


    aber wo wird dies angegeben??


    ich suche vergebens die Möglichkeit unter KINDER (B) so etwas einzugeben.


    Eigendlich müssten -wie bei mir- auch kleinere ZinsBeträge einzugeben sein, z.B. bei Einnahmen aus Aktien die die Kinder besitzen, zur Rückerstattung der Kapitalertragssteuer. Also woträgt man KAP für Kinder ein ?? :(


    Die ANlage KAP ist ja nur für Eltern gemacht. :shock:
    Wäre nett wenn mir jemand den Tipp gibt!

  • Hallo,
    falls Kinder Kapitaleinkünfte über der Einkommensgrenze haben, müssen sie eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben, da dann mit Sicherheit Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurde und dies im Rahmen der Erklärung zurückerstattet wird.
    In der Anlage Kinder sind die Einkünfte und Bezüge der Kinder erst ab 18 Jahren einzugeben, da bis zum 18. Lebensjahr unabhängig von der Höhe der Einkünfte Kindergeld gezahlt wird, bzw. ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.


    MfG
    Daniela Fischer

  • Meine Kinder (über und unter 18 ) hatten in 2006 jeweils 2 Bankverbindungen. Wenn sie / ich eine Einkommensteuererklärung ins Programm eingebe, ergibt sich jeweils ein Erstattungbetrag von je ca. 100 €.


    Ist es richtig für die Kinder jeweils eigene Steuererklärungen zu erstellen und dann die anderen Einkünfte, Ausbildungsfreibeträge etc. in der Anlage Kinder meiner Steuererklärung anzugeben?


    Danke hsruder

  • Zitat von "Voigt"

    Aktien die die Kinder besitzen


    Hallo,


    bei welchem Kreditinstitut und in welcher Form können minderjährige Kinder Aktien besitzen?


    Dank und SG.

    Zitat eines meiner Vorbilder:
    "Die Anzahl meiner postings zeugt von Fleiß, nicht von Expertentum."

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "hsruder"

    Ist es richtig für die Kinder jeweils eigene Steuererklärungen zu erstellen und dann die anderen Einkünfte, Ausbildungsfreibeträge etc. in der Anlage Kinder meiner Steuererklärung anzugeben?


    ja

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Zitat von "hsruder"

    ich denke bei jedem, wenn die Erziehungsberechtigten für sie ein Depot eröffnen


    Moin,


    hmm, habe bei einigen Instituten angefragt und erhielt immer die gleiche Antwort: Ein Depot für Minderjährige: nein :cry:


    Daraus resultiert meine Frage. Hätte eben gern gewusst, wer das macht ...


    SG.

    Zitat eines meiner Vorbilder:
    "Die Anzahl meiner postings zeugt von Fleiß, nicht von Expertentum."


  • zu jedem depot gehört auch ein konto, prinzipiell kann jeder kontoinhaber auch ein wertpapierdepot eröffnen. jedenfalls ist, wenn die erziehungsberechtigten einwilligen, ein alter unter 18 jahren kein grund dies nicht zu tun. kinder können erben oder eine schenkung erhalten, ist also eigentlich für jede bank ein alltäglicher vorgang.


    sie sollten nachfragen, warum es ihnen verweigert wird für ihr kind ein depot zu eröffnen. wichtig ist aber, dass dinge, die an die kinder übertragen wurden nicht vor dem 18. lebensjahr ohne triftigen grund, z.B. zur finanzierung einer privatschule für das kind, zurückgeholt werden können. geschenkt ist geschenkt und kein parkplatz außerhalb des finnzamtszugriffs.

  • [/quote]wichtig ist aber, dass dinge, die an die kinder übertragen wurden nicht vor dem 18. lebensjahr ohne triftigen grund, z.B. zur finanzierung einer privatschule für das kind, zurückgeholt werden können. geschenkt ist geschenkt und kein parkplatz außerhalb des finnzamtszugriffs.[/quote]


    Moin,


    logisch,


    gehe bei nächster Gelegenheit noch mal zur Bank und werde berichten.


    LG.

    Zitat eines meiner Vorbilder:
    "Die Anzahl meiner postings zeugt von Fleiß, nicht von Expertentum."

  • zurück zur ursprünglichen Frage.
    In der Steuererklärung der Eltern müssen Einkünfte des Kindes nicht eingetragen werden, da das Kind unter 18 Jahre ist.


    Für ein Depot für ein minderjähriges Kind sehe ich schwarz. Da Wertpapierkäufe und -verkäufe das Vermögen des Kindes belasten, bedarf jede Wertpapiertransaktion der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Meines Wissens reicht nicht einmal die Genehmigung der Eltern aus.

  • Mit unserer Bank waren Konto + Depot für unser wenige Tage altes Kind überhaupt kein Problem. Um formal das Kind vor den elterlichen "Zockereien" zu schützen, gibt es die Vorgabe, dass, sobald Aktiengeschäfte innerhalb des Kindsdepots passieren, die dazu notwendigen Mittel vom Konto der Mutter abgehen. Wird ein Posten aufgelöst, wird das Geld der Mutter/Vater gutgeschrieben. Sämtliches Kinder- und Erziehungsgeld haben wir dort für schlechtere Zeiten angespart und auch Aktiengeschäfte damit vorgenommen. Mit dem Vorteil, dass man zusätzlich außerhalb der eigenen Einkommensteuererklärung noch Spekulationsgewinne "des Kindes" unterhalb dessen Einkommensgrenze (ca. 8000 + Halbeinkünfteverf.) nicht zu versteuern braucht. So verstehe ich es wenigstens. Der Geldransfer vom elterlichen zum Kindeskonto und umgekehrt ist dank Internet in wenigen Sekunden erledigt. Eine gute Sache, finde ich persönlich.

  • Zitat von "mara68"

    So verstehe ich es wenigstens.


    Hallo,


    hmm, irgendwie fürchte ich, das ist ein Unterkonto von eurem und kein eigenständiges eures Kindes. Werde aber da mal anklingeln.


    LG.

    Zitat eines meiner Vorbilder:
    "Die Anzahl meiner postings zeugt von Fleiß, nicht von Expertentum."

  • Es ist kein Unterkonto, sondern ein komplett eigenständiges. Unsere Konten sind natürlich auch bei der gleichen Bank und ich habe einen cleveren Bankberater.

  • Wenn die Aktiengeschäfte von dem Konto der Eltern finanziert werden und ebenso die Erlöse aus Verkäufen, dann ist auch der Spekulationsgewinn den Eltern zuzurechnen.


    Ich denke entweder wurde der Sachverhalt falsch geschildert oder Bankberater ist doch nicht so clever.

  • noch eine Anmerkung: bei comdirect genügt für das Kind ein Konto mit Depot, wo man als Elternteil alles innerhalb des Kontos ohne Beteiligung der elterlichen Konten abgewickeln kann.