Hallo WISO und Steuerfans
ich hatte meine Steuerklärung 2005 dieses Jahr wie immer mit WISO gemacht und die Veranlagungsart: Zusammenveranlagt gewählt.
Meine Frau und ich haben aber verschiedene Adressen da meine Frau noch unter der Adresse meiner Schwiegereltern gemeldet ist. Dieser zustand ist schon seid 2000 so und das Programm und das FA hat trotz der verschiedenen Adressen auch nie eine Problem mit dieser Art Veranlagung gehabt.
Aber nun bekomme ich Post vom FA in der ich aufgefordert werde zu diesem Zustand Stellung zu nehmen.
Gibt es jetzt das Problem das ich nicht Zusammenveranlagt werden kann? Hilft es wenn ich noch schnell die Ummeldung meiner Frau vornehme (im Jahr 2006)? Oder muss ich jetzt damit rechnen, dass ich an das FA zahle (in Form einer Steuernachzahlung)? Vielleicht sogar bis zum Jahr 2000 zurück gerechnet?
MfG Thomas
Diesen Zustand sollte das Programm aber erkennen, zu mindesten bei der Plausibilitätsprüfung!