Sonderausgaben - Vorwegabzug nach § 10 (3) S. 2 (EStG 2004)

  • Berechnet eventuell das t@x2006 den Vorwegabzug falsch oder nicht? Ich bin Angestellter, meine Frau Beamtin. Beim Vorwegabzug der Sonderausgaben zieht das t@x-2006 die 16% (Minderung nach § 10 Abs. 3, Nr. 2) nur von den Einkünften meiner beamteten Ehefrau ab, das Finanzamt zieht diese 16% aber von beider Arbeitslohn ab - wodurch ein Vorwegabzug von 0 herauskommt (kein Negativergebnis). Hat hier das Programm ein Bug oder nicht? Für ein Tipp wäre ich dankbar - ob ich das Finanzamt weiter ärgern soll oder mir Ärger vermeiden ;)

  • Habe das gleiche Problem mit dem WISO-Sparbuch. Sehr ärgerlich, da ich gemäß der Empfehlung im Programm Widerspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid eingelegt habe und nun beinahe einen Steuerberater/Anwalt kosultiert hätte, um den Widerspruch durchzusetzen.


    Der Text im §10 Abs. 3 Nr. 2 EStG (2004) klingt für mich aber eindeutig.
    Es kann sich m.E. nur um einen Fehler im Programm handeln. :oops:

  • auch ich habe im Gegensatz zum WISO-Programm eine deutliche Reduzierung des Höchstbetrages auf 4.002€ in meinem Steuerbescheid erhalten, aufgrund eines mir nicht verständlichen Vorwegabzugs lt. §10(3),Nr.2. in voller Höhe. Bei WISO wird dagegen an dieser Stelle nichts abgezogen.


    Ich bin bereits Rentner und erhalte zusätzlich eine Betriebsrente. Im WISO-Programm wird für meine Situation der Punkt " Betriebsrentner mit nicht aktiver Tätigkeit im laufenden Jahr, bei gleichzeitigem Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung" vorgeschlagen. Alle anderen vorgeschlagenen Berufgruppen im Programm treffen auch nicht zu und ergeben keinen Sinn.


    Meine Frage: Ist das WISO-Programm an dieser Stelle nicht auf der aktuellen Höhe? Soll ich dennoch einen Einspruch beim Finanzamt riskieren?

  • Ich würde mich an den E-Mail Support des WISO-Sparbuchs wenden. Das habe ich auch getan, dabei ist mir dann allerdings mein Eingabefehler aufgefallen (ich hatte ich eine falsche Berufsgruppe angegeben, was allerdings ein Flüchtigkeitsfehler war, da ich im entsprechenden Pulldownmenue eine Stelle zu weit nach unten gerutscht war).
    Immerhin können Sie zumindest bei technischen Problemen (ein Programmierfehler wäre ja ein solches) den Support kostenlos in Anspruch nehmen. Die werden Sie allerdings auffordern, Ihre Projektdatei (also Ihre Steuererklärung) in anonymisierter Form einzusenden, damit Sie auf Fehler überprüft werden kann.
    Übrigens riskieren Sie nichts, wenn Sie ersteinmal Einspruch erheben. Die Bearbeitungszeiten für Einsprüche beim Fianzamt sind lang, und Sie können Ihren Einspruch ja auch wieder zurücknehmen oder einfach akzeptieren, wenn er denn zurückgewiesen wird. Wichtig ist nur, dass Sie keine wertvolle Frist verstreichen lassen.:?

  • Klingt für mich auch nach einer falschen oder fehlenden Eingabe bei den Angaben zur Sozialversicheurngspflicht/Beschäftigungsverhältnis.


    Mir ist es dieses Jahr auch erst passiert, dass ich den Dialog einfach nicht weiter beachtet habe und damit wurde mir dann erstmal ne riesige Erstattung ausgewiesen, die dann nach Korrektur der Angabe leider wieder auf eine realistische Zahl zusammengeschmolzen ist :)


    Gruss nasenpapst....

    Wenn einer, der mit Mühe kaum,
    grad öffnet den Verzeichnisbaum,
    schon meint, dass er der Admin wär,
    so irrt sich der!

  • vielen Dank für die wertvollen Beiträge und Tipps. Ich habe mich an den Support von WISO gewandt. Positiv ist hervorzuheben, dass der Support auch bei zusätzlichen Rückfragen sehr schnell reagiert.
    Leider waren die fachlichen Antworten auf mein Problem nicht zufriedenstellend. So wurde mir mitgeteilt, dass ich als Berufsgruppe "Vorruheständler" angeben sollte, damit der Vorwegabzug mit dem des Steuerbescheids vom Finanzamt übereinstimmt. Ich bin aber definitiv nicht im Vorruhestand; ich beziehe neben meiner Altersrente eine Betriebsrente.
    Ich vermute, dass das WISO-Proramm die Definition der Berufsgruppen nicht hinreichend umfassend definieren kann (da zu vielfältig) und somit solche ärgerlichen Fehlberechnungen vornimmt.

  • Das Programm rechnet definitiv fehlerhaft. Wenn man z.B. in 2005 zwei Arbeitsverhältnisse mit 2 Lohnsteuerkarten hatte, bezieht das Programm zur Ermittlung des 16 % igen Vorwegabzuges nur die Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis ein. Sehr ärgerlich!

  • ich habe meinen Steuerfall mit der neuen Ausgabe von WISO nachgerechnet und siehe da, das Ergebnis entspricht dem meines Steuerbescheids. Mit anderen Worten WISO hat für die Steuererklärung 2005 -wie bereits vermutet - einen kapitalen Bock geschossen.