Hallo,
ich habe ein Problem, was meine ESt-Erklärung 2006 angeht.
Und zwar habe ich dieses Jahr eine Weiterbildung (auf Abendschule) gemacht. Dafür habe ich einen Teil Bafög erhalten und den Rest der Kursgebühren durch ein KfW-Darlehen finanziert.
Dass ich bei meinen Werbungskosten das Bafög abziehe, ist logisch - aber wie verfahre ich mit dem Darlehen?
~ muss ich das Darlehen abziehen?
~ darf ich das dann als Werbungskosten geltend machen, wenn ich das Darlehen bei Fälligkeit zurückzahle??
Danke schon mal für eure Hilfe!