Liebe Forenmitglielder,
gerade habe ich die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2005 zurück bekommen - rechtzeitig zu Weihnachten mit einer kleinen Überraschung versehen .
Zu meinem Erstaunen hatte das Finanzamt meine Ausbildungskosten nur zu einem geringen Teil anerkannt. Ich hatte nachgesehen. Es handelt sich um die Unterbringungskosten, die komplett gestrichen wurden.
Irgendwie seltsam, denn erst 2004 hatte das FA meine Unterbringungskosten voll anerkannt. Heißt das nun, dass man ab sofort und generell für die Ausbildung keine Wohn- bzw. Unterbringungskosten absetzen kann? Oder doch? Das verunsichert mich. Gibt es hier Jemanden, der sich damit auskennt und mir das erklären kann? Ich bin sehr dankbar für jede Hilfe.
Meine Daten:
- Deklariert als Sonderausgaben ->Ausbildungskosten (Den Höchstbetrag von 4.000 € hatte ich bisher nicht erreicht - diesjahr 3559 €)
- Erststudium
- Meine Erstausbildung
- Nicht berufsbegleitend (obwohl ich nebenher im selben Beruf arbeite, um das Studium zu finanzieren)
- Arbeite Freiberuflich
- Kein Bafög
- Wohne in einer 3er WG am Ausbildungsort ( ich bin erst wg. des Studiums hingezogen)