Steuerliche Anerkennung eines Vorbaubalkons

  • Hallo liebes Forum,
    wir planen an unserem 2 Familienhaus einen Vorbaubalkon anzustellen. Dieser geht über zwei Etagen. Die untere und größere Fläche steht dem selbsgenutzten Teil des Hauses vor, darauf erwächst die zweite Etage und gehört zur Mietwohnung. Unter dem Balkon ensteht ein überdachter Stellplatz, den man auch dem Mieter vermieten könnte. In wie weit können wir die Kosten und Zinsen der Finanzierung steuerlich geltend machen?


    Vielen Dank für Euren Rat und mit freundlichen Grüßen


    zitrone01

  • Das kommt nun wohl drauf an, welcher Wohnung welcher Anteil zuzurechnen ist. Evtl. wird das ein Bausachverständiger des Finanzamts prüfen.


    Da hier jedoch sowieso nur die AfA ansetzbar ist, wird das kaum Auswirkung haben.