Hallo allerseits,
ich arbeite seit 13 Jahren in Nürnberg, seit unserer Heirat vor 4 Jahren wohnen wir in der Nähe von München. Seit Juli 2005 habe ich mir eine Wohnung in Nürnberg genommen, fahre somit an Montagen nach Nürnberg, am Mittwoch abends nach München, Donnerstags morgens nach Nürnberg und Freitags abends wieder nach Hause nach München . Bei der Einkommensteuererklärung 2005 habe ich die Miete für die Wohnung in Nürnberg und die jeweiligen Entfernungen als Fahrten zur Arbeit angegeben, das Finanzamt hat jetzt die Miete mit der Begründung gestrichhen, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksitigt sind.
Kann ich denn nicht beides geltend machen, oder können entweder die Miete oder die Kilometer angesetzt werden?
Wäre hilfreich einen Tipp zu bekommen.
Vielen Dank und viele Grüße
Nellisunshine