Hallo,
seit September 2006 unterstützt uns ein Au-Pair bei der Kinderbetreuung.
Meine Frau und ich sind in Vollzeit-Stellen beschäftigt.
Meine Frage ist nun, wie die Kosten (Taschengeld, Verpflegung, Versicherung und Unterkunft) berücksichtigt werden können? Welche Ansätze werden vom Finanzamt anerkannt?
Wir haben zwei Kinder (zwei und drei Jahre), wie werden die Kosten aufgeteilt? Auf ein Kind, oder auf beide? Auf beide Elternteile oder nur auf eines? Ist diese Verteilung frei wählbar?
Vielen Dank für die Hilfe
Michael