Hallo,
ich habe einen Arbeitgeberwechsel gehabt und dementsprechend nun 2 Lohnsteuerbescheinigungen. Dieses Thema gab es zwar schon einmal nur wurde dort erklärt wie man im Programm WISO SParbuch diese zweite Lohnsteuerbescheinigung angibt.
Ich habe allerdings eine generelle Frage dazu:
Kann ich trotz dieser zwei Lohnsteuerbescheinigungen die vereinfachte Einkommensteuererklärung machen oder muss ich diesen Mantelbogen zzgl. Anlage N ausfüllen? Bei der vereinfachten Einkommensteuererklärung habe ich ja nur die Möglichkeit eine eTIN anzugeben. Danke für die Antwort vorab!