Umzug 2007, Maklerprovision schon 2006

  • Hallo,


    am 01.02.2007 ziehen wir (ich und meine Frau) um. Den Umzug möchten wir steuerlich geltend machen, da meine Frau im Moment ca. 1h 20min zu Ihrer Firma braucht (mit den öffentlichen), von der neuen Wohnung sind es nur 15 Minuten.


    Dazu habe ich einige Fragen:


    - meine Frau ist im Moment Auszubildende. Kann man auch in diesem Fall den Umzug steuerlich geltend machen?


    - reicht es, wenn die Verkürzung der täglichen Fahrtzeit um mindestens 1 Stunde nur bei meiner Frau gilt und nur wenn man von den öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeht (die sie aber auch tatsächlich benutzt). Ich fahre mit eigenem Auto zu Arbeit und bei mir wird die Fahrtzeit durch den Umzug zwar kürzer, allerdings nicht um 1 Stunde.


    - wir ziehen erst in 2007 um, die Maklerprovision haben wir allerdings schon 2006 gezahlt. Können/müssen wir diese Provision schon in der Steuererklärung 2006 oder erst 2007 steuerlich geltend machen?


    Besten Dank für die Antworten.

  • Grds. ist die Verkürzung der Fahrtzeit Kriterium genug. Eine klare Definition der ersparten Zeit gibt es m.E. nicht.


    Die Ausgaben für den Makler sind bereits in der Steuererklärung für 2006 geltend zu machen, dort würde ich aber auf den kommenden Umzug verweisen

  • Danke für die Antwort. Wenn ich aber in WISO versuche einen Umzug "anzulegen", muss ich dort das Umzugsdatum eingeben. Meine Angabe 01.02.2007 wird nicht akzeptiert, Fehlermeldung: Bitte nur Daten zwischen dem 01.01.2005 und 31.12.2006 eingeben!.


    Wo kann ich dann diese Maklerkosten sonst noch eintragen?

  • Hallo,


    ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Ich bin auch nach Stuttgart gezogen und frage mich nun wie ich meine Steuerklärung nun richtig ausfüllen muss.
    Gibt es für die Frage bzgl des Datums bereits eine Lösung?


    Gruß
    Alex

  • Ich muss das Thema noch mal aufgreifen, da ich bald die Steuererklärung für 2007 abgeben möchte. In der Steuererklärung für 2006 habe ich den Umzug nicht angegeben, da er ja erst 2007 stattgefunden hat.


    Besteht die Möglichkeit, die Maklerprovision (Rechnung aus 2006) in der Steuererklärung 2007 steuerlich geltend zu machen, oder kann ich das gleich vergessen?

  • Sie können es versuchen, normalerweise und lt. Gesetz (§ 11 Einkommensteuergesetz) sind die Absetzungen dann vorzunehmen, wenn der Geldabfluss erfolgt ist, das war in 2006. Aber heute nach Risikomanagement im Finanzamt dürfte das fast nicht auffallen. Außerdem gibts beim FA manchmal solche Heinis, die wissen selbst nicht, was Sache ist. Die Kosten sind angefallen, ein Versuch soll es wert sein.


    Zur Antwort von:

    Zitat von "thomas schmitz"

    Grds. ist die Verkürzung der Fahrtzeit Kriterium genug. Eine klare Definition der ersparten Zeit gibt es m.E. nicht


    Das ist (und war auch vor einem Jahr) nicht richtig. Nach Rechtsprechung muss die Fahrzeitverkürzung mindestens eine Stunde (für Hin- und Rückfahrt) betragen, damit der Umzug als beruflich veranlasst anerkannt wird.


    BFH-Urteil vom 22.11.1991 (VI R 77/89) BStBl. 1992 II S. 494


    BFH-Urteil vom 16.10.1992 (VI R 132/88) BStBl. 1993 II S. 610