Absetzbarkeit von Rechnungen für Baumaterialien

  • Hallo,wir bauen seit Kurzem ein Einfamilienhaus aus ( Eigenbedarf) .
    2005 sind einige Rechnungen angefallen,z.Bsp.Baumaterialen, unser neues Bad und und und..........
    Alle Rechnungen wurden von uns per Überweisung bezahlt,kann ich diese Rechnungen steuerlich absetzen?Wenn ja, gibt es eine bestimmte Rubrik unter welcher ich die Rechnungen eintragen kann?(machen Steuer selber per PC)
    Würde mich freuen,wenn mir jemand weiter hilft. :oops:
    Vielen Dank......... :)

  • Wenn es sich nur um Material handelt, dann kann nichts abgesetzt werden.


    Sollte es sich um Fremdarbeiten handeln, dann können eventuell die Arbeitsleistungen ohne Material steuerlich als aussergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.

  • Nur, dass die Antwort falsch war. Danken sollten Sie lieber mir :lol:


    Sagen wir mal so, als außergew. Belastung ist hier garnichts absetzbar. Ein Ansatz als Handwerkerleistung nach dem neuen Wortlaut des § 35a (2) EStG wäre evtl. für den reinen Arbeitslohn von Fremdarbeitern möglich, dazu muss der Arbeitslohn überwiesen werden (keine Barzahlung) und eine Rechnung vorliegen.


    Aber auch das scheidet aus, weil das [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/174,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]BMF Schreiben vom 3. Nov. 2006[/url] sagt, dass Neubaumaßnahmen ausscheiden. Ein nicht vorhandenes Bad wird hier als Neubaumaßnahme gewertet, wobei eine Badsanierung, selbst wenn alles ausgetauscht wird vom Klodeckel bis zu den Fliesen, hier ansetzbar ist.


    Für Sie hat das zur Folge, dass Sie nichts absetzen können.


  • Dazu habe ich eine Frage :
    Gemäß dem Link zum Bundesfinanzministerium lassen sich doch ALLE Kosten (also nicht nur die Lohnkosten) absetzen, oder ? Wenn ja, dann würde ich noch gerne wissen, wo ich diese Einträge bei WISO Sparbuch 2007 vornehmen kann !?

  • Nein, im [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/174,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]BMF Schreiben[/url] Randziffer 24 steht, dass kein Material begünstigt ist.