Hallo und Guten Tag,
Ich bin Berufsfeuerwehrmann und arbeite in einem 24 Std. Schicht-Dienst.
Mir stellen sich 2 Fragen:
1. Wenn ich mehr als 24 Stunden von meiner Wohnung weg bin, meinen Dienst auf der Stammwache versehe, fällt das unter die Einsatzwechseltätigkeit und kann ich dafür die Versorgungspauschale in Anspruch nehmen ? Bzw. gibt es generell die Möglichkeit für die Berufsgruppe die Ansetzung der Verpflegungspauschale, da ich 24 Stunden Dienst versehe und fast 26 Stunden von zu Hause weg bin? Gibt es evt. dazu eine Rechtssprechung ?
2. Es passiert schon mal, dass ich zum Personalausgleich von meiner Stammwache zu einer anderen Feuerwache abgeordnet werde. Grundsätzlich bin ich ,dienstlich gesehen, 24 Stunden im Dienst, aber auf der anderen Wache weniger als 24 Stunden vor Ort um dort den Dienst zu versehen. Wie verhält es sich das mit der Versorgungspauschale und den gefahrenen Kilometern zu der anderen Wache und zurück ?
Danke an denjenigen der mir hier hilft !!!
mit freundlich Gruss
Rainer Manske