steuerfreie Einnahmen aus Pflichtpraktikum angeben?

  • Hallo,
    ich habe bis zum 15.07. diesen Jahres ein Praxissemester mit integrierter Diplomarbeit absolviert. Dort bezog ich ein steuerfreies (da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt) Entgelt von 500 € monatlich.
    Ab dem 15.08. diesen Jahres wurde ich nach Ende des Studiums sozialversicherungspflichtig angestellt.


    Muss ich das Entgelt aus dem Praxissemester in der Steuererklärung angeben?
    Wenn ja unter welchem Punkt?


    Ich freue mich auf die Antworten, schonmal vielen Dank im Voraus!
    MfG
    Ganse

  • ah, das interessiert mich auch
    bei mir war es auch so, habe im januar 150 Euro Geld für den letzten Monat meines Praktikums bekommen.
    Seit September bin ich fest angestellt


    das Praktikum wurde über Lohnsteuerkarte abgerechnet


    muss ich die 150 Euro in der Steuererklärung angeben?

  • Hallo,
    vielen Dank für die Antwort! Ich bekomme leider erst Mitte/Ende Februar meinen Ausdruck über die Lohnsteuer.
    Macht es denn einen Unterschied ob das Ganze über die Karte geht oder nicht? Eigentlich ist das Einkommen doch -weil es ein Pflichtpraktikum während des Studiums ist- steuerfrei.
    Die Frage für mich ist eigentlich nur wo (bzw. ob) ich das Einkommen angeben muss.
    MfG
    Ganse

  • Es handelt sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine Lohnsteuer wurde von dem Arbeitslohn jedoch nicht einbehalten, da der Verdienst unterhalb des monatlichen Grundfreibetrags lag.


    Ob Sie den Arbeitslohn angeben müssen oder nicht, hängt davon, ob der Lohn über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde.
    Wurde der Arbeitslohn nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet, hat der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer abgezogen. Diesen Lohn müssen Sie nicht angeben. Sie können dann allerdings auch keine Werbungskosten abziehen.


    Angeben müssen Sie den Lohn, den der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt hat.


    Müssen Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

  • Das gleiche Problem habe ich auch. Bei einer Diplomarbeit handelt es sich um eine Pflichtsache im Rahmen des Studiums, damit ist es unabhängig von der Höhe des Einkommens steuerfrei (Brutto=Netto, auch keine Sozialabgaben). Dies ist eine gesetzliche Sonderregelung für Studenten, kennen leider auch einige Unternehmen und Steuerberater nicht....


    Trotzdem kommt das Einkommen auf die Lohnsteuerkarte. Muss man es nun in der Steuererklärung angeben oder nicht? Passt halt nicht zusammen, ein steuerfreies Einkommen zu erhalten, es aber in der Steuererklärung versteuern zu lassen.


    Würde mich über jeden Ratschlag freuen!

  • Hallo!


    Ich habe diesen Beitrag über die Suche gefunden und benutze ihn einfach mal, da ich das gleiche Problem habe.
    Von Januar bis Juni 2006 habe ich eine Diplomarbeit geschrieben und habe dafür 650€ bekommen. Dafür mußte ich keine Steuer zahlen. Ab Juli 2006 bin ich nun festangestellt. Ich habe nun für beides so einen Lohnsteuerausdruck bekommen. Das bedeutet ja nun, dass ich beides bei der Steuererklärung angeben muss.


    Nun habe ich eine Frage zu den Werbungskosten, die Geisterbahn erwähnt hat. Was gebe ich da denn nun an?


    Viele Dank für die Hilfe!


    Liebe grüße,
    Miri

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkommen sind grundsätzlich schon einkommensteuerpflichtig. Aber wenn man die Lohnsteuerklasse I hat, fällt bei 500 Euro Bruttoverdienst halt einfach noch keine Steuer an. Anders würde es sich ggf. bei zusätzlichen Einkünften und einer eventuellen Pflichveranlagung bei der Einkommensteuerveranlagung dann doch steuerlich auswirken.

  • Die Einkommen sind grundsätzlich schon einkommensteuerpflichtig. Aber wenn man die Lohnsteuerklasse I hat, fällt bei 500 Euro Bruttoverdienst halt einfach noch keine Steuer an. Anders würde es sich ggf. bei zusätzlichen Einkünften und einer eventuellen Pflichveranlagung bei der Einkommensteuerveranlagung dann doch steuerlich auswirken.


    Das stimmt so nicht, es ist so wie mathew4 Sagt!!! Die frage ist nur wie man es bei der Lohnsteuererklärung angibt?

    • Offizieller Beitrag


    Das stimmt so nicht, es ist so wie mathew4 Sagt!!! Die frage ist nur wie man es bei der Lohnsteuererklärung angibt?

    Dann zeige mir doch mal die gesetzliche Fundstelle, nach der es sich um steuerfreien Arbeitslohn handeln soll. Ich kann da im § 3 EStG nichts entsprechendes finden.