Hallo,
ich habe bis zum 15.07. diesen Jahres ein Praxissemester mit integrierter Diplomarbeit absolviert. Dort bezog ich ein steuerfreies (da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt) Entgelt von 500 € monatlich.
Ab dem 15.08. diesen Jahres wurde ich nach Ende des Studiums sozialversicherungspflichtig angestellt.
Muss ich das Entgelt aus dem Praxissemester in der Steuererklärung angeben?
Wenn ja unter welchem Punkt?
Ich freue mich auf die Antworten, schonmal vielen Dank im Voraus!
MfG
Ganse