Hallo,
kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen:
Bei geringfügiger Beschäftigung muß der AG 12% Rentenversicherung als Pauschbetrag abführen.
Kann der AN diese abgeführten Beträge bei den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) in der jährlichen Einkommensteuer berücksichtigen ?