Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen bei geringf Beschäfti

  • Hallo,
    kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen:


    Bei geringfügiger Beschäftigung muß der AG 12% Rentenversicherung als Pauschbetrag abführen.
    Kann der AN diese abgeführten Beträge bei den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) in der jährlichen Einkommensteuer berücksichtigen ?

  • Nein, der AN zahlt sie nicht.
    Aber bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen werden die AG-Anteile zur gesetzlichen RV berücksichtigt und können so die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen beeinflussen.
    So habe ich das jedenfalls im Wiso Programm ausprobiert.