Spendebescheinigung gmeinnütziger verein

  • :?: Hallo,
    ich habe folgende Frage: Wenn ich bei einem gemeinnützigen Sportverein gegen Spendenbescheinigung einen Teil meiner Bezahlung als Betreuer dem Verein spenden möchte, kann ich dann einfach auf die Auszahlung dieses Anteils verzichten oder muss ich meine gesamte monatliche Bezahlung erhalten und monatlich anschließend meinen gespendeten Anteil wieder dem Verein zahlen. Wenn der 2. Fall richtig ist, könnte auch der Kassenwart des Vereins für mich monatlich eine Barauszahlung und anschließende Bareinzahlung bei diesem Verein vornehmen?
    Danke!

  • Ich glaube nicht, dass man das Geld wirklich schieben muss. Du kannst dem Verein gegenüber auf die Erstattung der Bezahlung (oder eines Teils) verzichten. Als Konsequenz daraus müsste Dir der Kassierer eine Zuwendungsbescheinigung (Geldzuwendung) ausstellen können, sofern der Verein berechtigt ist, Zuwendungsbescheinigungen (=Spendenquittungen) auszustellen. Darin ist dannder Satz enthalten "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattungen von Aufwendungen."

  • Sie spenden eine Arbeitsleistung.
    Unentgeltliche Arbeitsleistungen werden steuerlich nur anerkannt, wenn


    - ein Anspruch auf eine Vergütung besteht, z. B. aufgrund der Satzung oder eines schriftlichen Vertrages. Dieser Anspruch muss einklagbar sein. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung gewährt werden, dass Sie später darauf verzichten. Der Anspruch muss vor Aufnahme der Tätigkeit vereinbart worden sein. Erbringen Vereinsmitgliedern die Leistung, muss der Anspruch auf jeden Fall ausdrücklich vereinbart werden.


    - Sie verzichten bedingungslos und zeitnah auf die Vergütung und
    - Sie erhalten eine Spendenbescheinigung.


    Beachten Sie jedoch, dass die Vergütung, auch wenn Sie darauf verzichtet haben, steuerpflichtige Einnahmen sind. Eventuell kommt der Freibetrag von 1.848 € für ehrenamtlich Tätige in Betracht. Ansonsten könnte es sein, dass der Abzug der Spende - so blöd es klingt - nachteilig sein kann.

  • Zitat

    Freibetrag von 1.848 € für ehrenamtlich Tätige in Betracht


    Um das mal klarzustellen, damit später keine Verwunderung vorliegt, wenn das Finanzamt da keinen Freibetrag gewährt. An den Freibetrag sind gewisse Bedingungen geknüpft. Der ist nicht für alle ehrenamtlich Tägigen gedacht.


    Bspw. kann der Übungsleiter im Turnverein vom Freibetrag profitieren, der Vorstand aber nicht und auch der Pressewart nicht.


    Infos wie folgt:


    § 3 Nr. 26 EStG
    R 17 LStR