Hallo.
Laut den kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2006 - Seite 18 kann ich Aufwendungen bis zu 7680.- Euro geltend machen.
Zitat von "Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler"Werden andere Personen unterhalten, können die Aufwendungen nur berücksichtigt werden, wenn bei der unterhaltenen Person zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel (z.B. Arbeitslosengeld II) mit Rücksicht auf Ihre Unterhaltsleistungen gekürzt worden sind und es sich bei der unterhaltenen Person um den Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft oder um Verwandte oder Verschwägerte handelt, mit denen Sie eine Haushaltsgemeinschaft bilden.
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Der Höchstbetrag von 7680 Euro*) vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, soweit diese 624 Euro*) im Kalenderjahr übersteigen, sowie um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse.
Zitat von "WISO Sparbuch 2007"Als gleichgestellte Personen gelten Personen, bei denen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel begründet durch die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie eine Haushaltsgemeinschaft mit dieser Person bilden und es auf Grund Ihres Einkommens zu einer Kürzung der inländischen öffentlichen Mittel wie Sozialhilfe, o.a. kommt.
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Können Sie die geleisteten Aufwendungen nachweisen, so können Sie Ihre Aufwendungen bis zu einer Höhe von 7.680 € für jede unterhaltene Person geltend machen.
Ist ja alles wunderschön, aber welche Zahlen werden da eingetragen? Auf dem ARGE II Bescheid (Seiten 4 und 5) gibt es so viel Zahlen, dass ich bei besten Willen nicht wirklich entnehmen kann welche in der Steuererklerung einzutragen sind. Weder die höhe der Kürzung der öffentlichen Mitteln (in diesem Fall ARGE II) noch die höhe der Einkünfte der zu unterhaldende Person.
Sind die Einkünfte = die Höhe der zustehenden Leistungen incl. "Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung" (ARGE II Bescheid Siete 5), oder sind es die "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes" (ARGE II Bescheid Siete 5)?