Hallo,
Ich habe 2005 einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben. Diese Abfindung wurde aber erst 2006 gezahlt. Gilt auch hier noch der Freibetrag von 7200 €? Wird wird die Abfindung und der 1/5 Regelung auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt?
Bei mir steht nur eine große Summe beim Bruttoarbeitslohn (Nr 3) und die gezahlten Steuern (Nr 4 und 5). Wie weiß das Sparbuch 2007, dass hier eine Ermäßigung vorliegen soll?
Oder hat mein alter Arbeitgeber mich hier verarscht?
Viele Grüße
Thomas