Abfindung

  • Hallo,


    Ich habe 2005 einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben. Diese Abfindung wurde aber erst 2006 gezahlt. Gilt auch hier noch der Freibetrag von 7200 €? Wird wird die Abfindung und der 1/5 Regelung auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt?


    Bei mir steht nur eine große Summe beim Bruttoarbeitslohn (Nr 3) und die gezahlten Steuern (Nr 4 und 5). Wie weiß das Sparbuch 2007, dass hier eine Ermäßigung vorliegen soll?


    Oder hat mein alter Arbeitgeber mich hier verarscht?


    Viele Grüße


    Thomas

  • Legen Sie Ihren Unterlagen auch die Vereinbarung mit dem Arbeitsgeber bei, damit das Finanzamt alles richtig macht. Ob ein Programm richtig rechnet, ist egal - Hauptsache dea FA macht es!
    Überprüfen Sie dann genau den Bescheid!


    Ulli