Eintrag löschen/ausblenden im Kontoauszug

  • Hallo Leute,
    leider konnte mir die Suche nicht weiterhelfen, deshalb meine Frage an alle:


    Wie kann ich einen Posten im Kontoauszug meiner Bank, die ich nicht für meine Zahlungen oder Rechnungen benötige, löschen oder ausblenden.
    Wenn ich einen Eintrag anklicke und sage "Löschen", dann kommt die Meldung "Bei dem ausgewählten Konto handelt es sich um ein Onlinekonto. Direktes Anlegen oder Löschen von Zahlungen nicht möglich".


    Konkreter Fall: Irgendein Witzbold hat meine Bankdaten für eine Anzeige bei mobile.de verwendet. Nach Reklamation wurde diese Gebühr wieder zurückgebucht. Es gibt also nun zwei Posten, die kein Mensch braucht und mich in der Übersicht eher stören.


    Wie kann ich die los werden?


    Grüße
    Thuranga

  • Darf ich Dir auch eine indirekte Antwort geben?


    Eigentlich gibt es (oder sollte geben) nur zwei Zustände:
    Entweder Du arbeitest mit Onlinekonto oder eben nicht.


    Wenn Du mit Onlinekonto arbeitest, sollten auch alle Buchungen Eingang finden. Weil es sonst eher witzlos ist. Und: Niemand hindert Dich als kleinen oder Kleingewerbler daran, von Deinem Geschäftskonto auch nicht-geschäftliche Zahlungen zu tätigen. Oder für den Privat-Gebrauch. Du bist nicht einmal gezwungen, überhaupt zwei Konten zu haben. Buch es doch so, wie Privatkram. Wenn Du das nicht machst, wirst Du immer wieder Lücken haben.


    Wenn Du partout löschen willst, gab es glaub ich die Möglichkeit, es zu einem offline-Konto zu machen, Löschungen vorzunehmen, es wieder zu einem Online-Konto zu machen. Aber was machst Du dann mit den Bank-Salden?


    Kurz: Entweder richtig oder gar nicht.

  • Ja, du hast schon recht, aber wäre eine solche Funktion des Ausblendens nicht auch dann gerade für Kleingewerbler sinnvoll, damit sie eine Übersicht über die gewerberelevanten Daten haben, vor allem wenn sie das Konto privat auch nutzen?
    Um beim Ausblenden würde es keine Salden geben.


    Ich kenne die Funktion von Lexware büro easy und fand er immer sehr praktisch...

  • Zumindest darf er es nicht wirklich als Privatentnahme oder -einlage buchen, weil das steuerlich was gänzlich anderes ist, als eine private Transaktion, die keine Berücksichtigung in der EÜR findet (finden soll).


    Wenn buchen, dann auf irgendein Buchungskonto, was von EÜR, UmsSt-VA u. UmsSt.-Erklärung ausgeschlossen bleibt.


    Er nimmt ja nichts aus einem Firmenvermögen oder aus firmeninternen Leistungen sondern nutzt lediglich ein Konto für zwei verschiedene Dinge.


    Als Selbständige, als kleine oder Kleingewerbler haben wir in der Buchhaltung Freiheiten, die wir auch nutzen sollten. Wir müssen überhaupt keine Bank/Kasse buchen. Zumindest als Ist-Versteuerer müssen wir nur Ein- und Ausgänge buchen. Und sie belegen können. Die Mögichkeit, Bank/Kasse zu buchen, kann helfen, Ordnung in unsere Abläufe, in unsere Übersicht zu bringen. In dem Moment, wo sie aber mehr Probleme und Arbeit verursacht, als Vorteile zu bringen, muss jeder einzelne überlegen, ob sich das lohnt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "rwi"

    Wenn buchen, dann auf irgendein Buchungskonto, was von EÜR, UmsSt-VA u. UmsSt.-Erklärung ausgeschlossen bleibt.
    Er nimmt ja nichts aus einem Firmenvermögen oder aus firmeninternen Leistungen sondern nutzt lediglich ein Konto für zwei verschiedene Dinge.

    Na genau deswegen hatte ich das Ganze mal mit den Demodaten durchgespielt und keine Veränderungen in den Steuerformularen feststellen können. Deshalb gehe ich mal davon aus - hundertprozentig wissen kann ich es auch nicht - dass MB diese Entnahmen aus der steuerlich relevanten Berechnung rausnimmt. Wie schreibt Wikipedia hierzu u.a.: "Privatentnahmen von Geld über die Konten Kasse oder Bankkonto hingegen werden direkt über das Konto Privat bzw. Unterkonto Privatentnahme gebucht. Als erfolgsneutraler Vorgang mindert die Privatentnahme das Eigenkapital des Unternehmens. Diese Art der Privatentnahme ist nicht erfolgswirksam, da sie das Gewinn- und Verlustkonto nicht beeinflusst." Na und vom Letztgenannten habe ich mich halt leiten lassen - und hoffe, dass ich Recht habe ;)