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  • Hallo rwi,


    Steuerformulare waren leider noch nie ein Musterbeispiel für sinnvollen Sprachgebrauch - geschweige denn für widerspruchsfreie Logik. :wink:


    Seit 1967 ist unser Umsatzsteuersystem ein Mehrwertsteuersystem. "Dies folgt aus der Tatsache, dass das Umsatzsteuersystem in jenem Jahr auf ein Allphasennetto-System mit Vorsteuerabzug umgestellt wurde und somit nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet wird. Bezahlen muss die Umsatzsteuer in voller Höhe jedoch dennoch der Endverbraucher." (Zitat aus Wikipedia).


    Auf jeden Fall eignen sich die Begriffe 'Mehrwertsteuer' und 'Vorsteuer' sehr viel besser als Gegensatzpaar als 'Vorsteuer' und 'Umsatzsteuer':
    Da die Vorsteuer ein Spezialfall der Umsatzsteuer ist, wären Missverständnisse vorprogrammiert.


    Andere kaufmännische Programme, so auch der WISO Kaufmann, halten sich daran und verwenden daher 'MwSt.' und 'Vorsteuer' als Umsatzsteuerkategorien.


    Für mein Empfinden ist es gerade für kaufmännische Anfänger intuitiver, 'MwSt. und 'Vorsteuer' zu verwenden. Das kann man zumindest nicht so leicht verwechseln.


    Grüße,


    Volkmar

  • Zitat

    Steuerformulare waren leider noch nie ein Musterbeispiel für sinnvollen Sprachgebrauch

    Da hast Du sicherlich Recht. Mir ging es auch mehr darum: Der Steuer gegenüber muß das Ziel meiner Buchhaltung sein, diese Formulare zu befüllen. Und da erscheint es mir immer sinnvoller, die gegebenen Begrifflichkeiten zu übernehmen.


    Zitat

    ist es gerade für kaufmännische Anfänger intuitiver, 'MwSt. und 'Vorsteuer' zu verwenden. Das kann man zumindest nicht so leicht verwechseln

    Ich weiß, was Du meinst, bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich so ist. Warum sollte das Begriffspaar "MwSt." u. "Vorsteuer" einfacher zu realisieren sein als "UmsSt." u. "Vorsteuer"?


    Gerade weil Du von Anfängern sprichst ... das eigentliche Problem, was sich hier wieder einmal zeigt / gezeigt hat ist doch ein ganz anderes. Wieso verlangt eine Software, die sich dezidiert an Nicht-Buchhalter und Nicht-Kaufleute (im klassischen Sinne) richtet, daß sie bei Einnahme- bzw. Ausgabebuchungen extra Steuerschlüssel für die Unterscheidung (und letztlich korrekte Buchung) der enthaltenen Umsatzsteuer angeben müssen? Wenn ich dem Programm sage, hier kommt eine Ausgabenbuchung brutto, dann erwarte ich von dem Programm ganz einfach, daß die Umsatzsteuer als Vorsteuer gebucht wird. Und bei einer Einnahme natürlich als vereinnahmte Umsatzsteuer.


    Wenn das Programm das dann intern umbucht, umbenennt oder halt in irgendeinen Kontenrahmen umsetzt, damit irgendjemand hinterher mit den Daten zu seinem Steuerberater rennen kann, ist mir das recht. Aber wir sind uns doch sicher einig, daß es schlichtweg absurd ist, daß das Programm überhaupt auch nur zuläßt, aus einer deklarierten Brutto-Ausgabe eine eingenommene Umssatzsteuer zu ziehen ... und dafür ist es dann letztlich auch vollkommen egal, ob wir das Ding Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer nennen.

  • Zitat

    Wieso verlangt eine Software, die sich dezidiert an Nicht-Buchhalter und Nicht-Kaufleute (im klassischen Sinne) richtet, daß sie bei Einnahme- bzw. Ausgabebuchungen extra Steuerschlüssel für die Unterscheidung (und letztlich korrekte Buchung) der enthaltenen Umsatzsteuer angeben müssen? Wenn ich dem Programm sage, hier kommt eine Ausgabenbuchung brutto, dann erwarte ich von dem Programm ganz einfach, daß die Umsatzsteuer als Vorsteuer gebucht wird. Und bei einer Einnahme natürlich als vereinnahmte Umsatzsteuer.


    Hallo rwi,


    da kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen! Es dürfte die Programmierer auch nicht vor allzu große Schwierigkeiten stellen, das umzusetzen.


    Grüße,


    Volkmar


    PS: Die Möglichkeit für freie Buchungen würde ich mir trotzdem weiterhin wünschen. Kann ja meinetwegen etwas versteckt sein...

  • Zitat

    Wieso verlangt eine Software, die sich dezidiert an Nicht-Buchhalter und Nicht-Kaufleute (im klassischen Sinne) richtet, daß sie bei Einnahme- bzw. Ausgabebuchungen extra Steuerschlüssel für die Unterscheidung (und letztlich korrekte Buchung) der enthaltenen Umsatzsteuer angeben müssen? Wenn ich dem Programm sage, hier kommt eine Ausgabenbuchung brutto, dann erwarte ich von dem Programm ganz einfach, daß die Umsatzsteuer als Vorsteuer gebucht wird. Und bei einer Einnahme natürlich als vereinnahmte Umsatzsteuer.


    Dem kann ich (als Laie) nur zustimmen. :)

  • dem ganzen kann ich nur zustimmen.


    mich hat genau diese falle auch erwischt. was mir unverstaendlich ist, dass die voreinstellung bei einer ausgabe auf eine anlage nicht auf vorsatzsteuer sondern umsatzsteuer gesetzt ist (im gegensatz zu so manch anderen buchungen).


    nunja, mit dank und gruss,


    gordon