Gewerbesteuer bei grenzüberschreitender Tätigkeit

  • Einen wunderschönen guten Tage,


    ich habe vor mich in den nächsten Wochen anhand eines Gewerbescheins selbständig zu machen. Es handelt sich dabei um Dienstleistungsgewerbe. Da ich unweit der polnischen Grenze wohne und bereits Anfragen bekommen habe, möchte ich jetzt auch polnische Aufträge entgegennehmen. Ich weiß das ausländische Einkünfte nicht der deutschen Gewerbesteuer unterliegen, allerdings in der Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden müssen.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine Internetseite nennen kann, wo ich Informationen zu diesem Thema nachlesen kann. Da ich keine Ahnung habe, wie dies mit Rechnung und DBA funktionieren soll.


    Viele liebe Grüße
    Simone :?:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "StudentinSimone"

    Ich weiß das ausländische Einkünfte nicht der deutschen Gewerbesteuer unterliegen, allerdings in der Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden müssen.


    Woher wissen Sie das denn ?

  • Ok, das war wohl ein Mißverrständnis mit dem "Gewerbebetrieb, soweit er im Imland betrieben wird." Und ich gebs zu die Wortwahl ist ja schon fast peinlich. :oops:


    Also, nur des Verständnis halber, wenn ich Dienstleistungen im Ausland anbiete stelle ich - wie in Deutschland üblich - meine Rechnung und das war's dann. DBA oder sonstige Besonderheiten sind nicht zu beachten. Durch den Beitritt Polens in die EU (free movement of services) dürfte ich ebenfalls keine weiteren Besonderheiten befürchten. Oder :?:


    Vielne Dank und lieben Gruß
    Simone

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    natürlich muss eine Rechnung gestellt werden, aber ob mit oder ohne Umsatzsteuer, kann ich nicht beantworten.
    Bin leider kein Umsatzsteuer-Fachmann.
    Aber dafür können Sie gerne auf den link unten in meinem Beitrag klicken, dort gibt es auch die Rubrik Steuerrecht.


    Ob die Einnahmen aus der Tätigkeit in D oder in PL zu versteuern sind, muss man anhand des DBA Polen prüfen, hier zum Klicken.