Absetzbarkeit Umzugskosten

  • Hallo,


    kann ich Umzugskosten (Bspw. Miete eines Transporters und Benzinkosten) absetzten, die entstanden sind, weil ich für meinen ersten Job umgezogen bin?


    Wenn der Transporter Bspw. 100 Euro Mitete gekostet hat, werden die dann direkt aus der zurückbehaltenen Lohnsteuer erstattet?


    Danke

  • Wenn beruflich veranlasst, sind das sogenannte Werbungskosten, der Begriff kommt von Erwerbung von Einnahmen.


    Die 100 Euro verpuffen schon dann, wenn man einen Pauschbetrag von 920 Euro nicht übersteigt, denn den erhält jeder Arbeitnehmer automatisch.


    Ansonsten mindern die 100 Euro nur den Betrag, auf den Sie Steuern zahlen müssen. Sie zahlen also für 100 Euro weniger an Steuern.


    Sie bekommen also nicht 100 Euro zurück sondern nur entsprechend Ihrem persönlichen Steuersatz.


    Ein Spitzenverdiener mit Steuersatz 42% würde also für 100 Euro Werbungskosten 42 Euro erstattung erhalten.