Der Vermieter schwingt selbst den Besen

  • Hallo,
    der Vermieter schwingt selbst den Besen, Entastet Bäume und räumt auf dem vermieteten Grundstück auf.
    Alles fotodokumentiert usw.
    Sind diese entstandenen Aufwendungen/auch Kosten im nächsten Jahr beispielsweise unter Hausmeisterkosten anzusetzten?
    Wenn ja, welche Höhe pro erbrachter Stunde?
    danke und Mfg

  • Das wäre u. U. dann möglich, wenn der Vermieter von den Mietern dafür Zahlungen (Nebenkosten) verlangt und er diese Zahlungen als sonstige Einkünfte selbst versteuert.


    In diesem Fall dürfte einem Ansatz nichts engegen stehen. Praktisch gesehen wird das jedoch nie so gehandhabt.