Zweitwohnungssteuer vs Untervermietung

  • Hallo erstmal,


    in Mainz wird seit dem 01.Juni 2005 die Zweitwohnungssteuer (für 2ten Wohnsitz in Mainz, berufl. bedingt) erhoben.


    Da ich einen Teil meiner Mietwohung untervermietet habe - Mietvertrag ist die Basis zur Ermittlung der Zweitwohnungssteuerabgabe, hier meine Fragen dazu


    a) ist von mir hier die Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - auszufüllen ?


    b) kann der Untermieter diese Miete ebenfalls geltend machen?


    c) was ist event. noch zu beachten?


    Danke, vorab

  • Es kommt hier erst mal darauf an, ob überhaupt ein Überschuss erzielt werden soll oder ob hier nur eine Kostenaufteilung -wie bei einer Wohngemeinschaft- im Fordergrund steht.


    Wenn der Untermietertrag genau dem Anteil entspricht, den man für die vermieteten Räume selbst an Miete zahlt, dann liegt keine Einkunftserzielungsabsicht vor. Auch nicht, wenn lediglich Verluste erzielt werden oder erzielt werden sollen.