Hallo erstmal,
in Mainz wird seit dem 01.Juni 2005 die Zweitwohnungssteuer (für 2ten Wohnsitz in Mainz, berufl. bedingt) erhoben.
Da ich einen Teil meiner Mietwohung untervermietet habe - Mietvertrag ist die Basis zur Ermittlung der Zweitwohnungssteuerabgabe, hier meine Fragen dazu
a) ist von mir hier die Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - auszufüllen ?
b) kann der Untermieter diese Miete ebenfalls geltend machen?
c) was ist event. noch zu beachten?
Danke, vorab