Risikoschwangerschaft = Krankheit?

  • Hallo alle miteinander,
    bin neu in diesem Forum und quäle mich seit Tagen mit der Steuererklärung.


    Ich hatte letztes Jahr eine Risikoschwangerschaft mit Krankschreibung und später Beschäftigungsverbot, d. h. ich DURFTE nicht arbeiten.
    Demzufolge hatte ich erhebliche Untersuchungstermine bei verschiedenen Ärzten und dann auch im Krankenhaus.
    Kann man sämtliche Arztbesuche (Fahrtkosten, Praxisgebühren, verordnete Medikamente) als außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
    Wie kann ich Überweisungen zu anderen Ärzten und ins Krankenhaus nachweisen? Dazu habe ich ja keine Unterlagen.

  • Wieso nicht die Fahrtkosten?
    Im Krankheitsfalle werden die doch berücksichtigt, oder? Gerade die machen es hier auf dem Lande aus.
    Wie hoch müssen die Auslagen sein? 2% vom Familienbruttoeinkommen, oder?

  • Krankheitskosten sind außergewöhnlich und zwangsläufig. Eine Geburt ist nicht zwangsläufig sondern private Entscheidung.


    Die zumutbare Eigenbelastung steht im § 33 in dieser Tabelle. Hier muss man den Gesamtbetrag der Einkünfte zu Grunde legen, den Familienstand und die Kinder.


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