Doppelte Haushaltsführung / Familienfahrten als Single?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    heute erhielt ich den Bescheid für die Einkommensteuererklärung 2006.


    Darin wurden nicht die Familienheimfahrten berücksichtigt, die aufgrund eines Arbeitgeberwechsels und einer damit verbundenen Zweitwohnung am Beschäftigungsort begründet waren. Ich machte für die Dauer der drei Monate genau 12 Fahrten geltend. Die Entfernung zwischen Erstwohnung und Beschäftigungsort beträgt 552 Km.


    Das FA begründete damit seine Entscheidung telefonisch, vor Erstellung des Bescheides, da ich ich nicht verheiratet wäre, hätte ich somit auch keinen Anspruch auf die Ansetzung von Familienheimfahrten.


    Nach drei Monaten zog ich am Beschäftigungsort in eine von mir angemieteten Wohnung um, meldete sie als Erstwohnsitz an und beendete damit die doppelte Haushaltsführung.


    Wie sehen Sie die Argumentation des Finanzamtes? Würden Sie Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid einlegen? Wie wäre Ihre weitere Vorgehensweise?


    Vielen Dank für Ihre Antwort!


    Mit freundlichem Gruß


    Ihr Zileri

  • Ob man verheiratet ist oder nicht, das hat mit einem möglichen Ansatz der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung nichts zu tun, mal wieder die übliche Unwissenheit im Finanzamt, die man dort täglich antrifft.


    Es fehlt hier leider etwas an Input, bestand z. B. der eigene Hausstand am bisherigen Wohnort?


    Ich weiß es nicht, deshalb verlinke ich hier mal die Lohnsteuerrichtlinien R 43 käme evtl. in Betracht oder zumindest für Familienheimfahrten, wenn keine DHHF in Betracht kommt, dann die R 42 LStR.

  • Sehr geehrte Frau oder Herr Oerdiz,


    das Unternehmen stellte mir für die Dauer von drei Monaten unentgeltlich eine möbilierte Dienstwohnung am Ort des neuen Arbeitsplatzes zur Verfügung.


    Die bestehende Wohnung mit meinem Hausstand unterhielt ich weiterhin am bisherigen Wohnort. Hintergrund war die etwas kurzfristige Zussage des neuen Arbeitgebers, die es mir nicht ermöglichte eine neue Wohnung zu finden. Während der Übergangszeit fuhr ich jedes Wochenende in die noch bestehende Wohnung, um Umzugsvorbereitungen durchzuführen sowie Renovierungsarbeiten zu erledigen.


    Der Umzug drei Monate später wurde vom Arbeitgeber vollständig übernommen.


    Wie sehen Sie die Möglichkeiten, die nicht akzeptierten Familenheimfahrten doch nocht geltend machen zu können?


    Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Mit freundlichem Gruß


    Ihr Zileri