Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich den Bescheid für die Einkommensteuererklärung 2006.
Darin wurden nicht die Familienheimfahrten berücksichtigt, die aufgrund eines Arbeitgeberwechsels und einer damit verbundenen Zweitwohnung am Beschäftigungsort begründet waren. Ich machte für die Dauer der drei Monate genau 12 Fahrten geltend. Die Entfernung zwischen Erstwohnung und Beschäftigungsort beträgt 552 Km.
Das FA begründete damit seine Entscheidung telefonisch, vor Erstellung des Bescheides, da ich ich nicht verheiratet wäre, hätte ich somit auch keinen Anspruch auf die Ansetzung von Familienheimfahrten.
Nach drei Monaten zog ich am Beschäftigungsort in eine von mir angemieteten Wohnung um, meldete sie als Erstwohnsitz an und beendete damit die doppelte Haushaltsführung.
Wie sehen Sie die Argumentation des Finanzamtes? Würden Sie Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid einlegen? Wie wäre Ihre weitere Vorgehensweise?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichem Gruß
Ihr Zileri