Hallo Steuer-Cracks,
in der Est-Erklärung 2006 habe ich Unterstützung für meinen 28jähr. Sohn
i.H.v.3183 € geltend gemacht. Er hatte von Jan.-Mai keine Eink.+Bez., von
Juni bis Sept. einen Studentenjob ( Brutto 6.435,-€ ) und ab Okt. studiert er wieder. Das FA hat die Unterstützung mit lediglich 91 € anerkannt mit der Begründung, dass der Arbeitslohn ( erste Lohnzahlg. am 10.07.2006 )
bereits ab Januar angerechnet würde. Mir erscheint das recht fragwürdig.
Lohnt ein Einspruch und mit welcher Begründung ? Evtl R33a.4(2)S2EstR?
streamup
:roll: