Anrechnung eigener Eink. & Bez. der unterstützten Person

  • Hallo Steuer-Cracks,
    in der Est-Erklärung 2006 habe ich Unterstützung für meinen 28jähr. Sohn
    i.H.v.3183 € geltend gemacht. Er hatte von Jan.-Mai keine Eink.+Bez., von
    Juni bis Sept. einen Studentenjob ( Brutto 6.435,-€ ) und ab Okt. studiert er wieder. Das FA hat die Unterstützung mit lediglich 91 € anerkannt mit der Begründung, dass der Arbeitslohn ( erste Lohnzahlg. am 10.07.2006 )
    bereits ab Januar angerechnet würde. Mir erscheint das recht fragwürdig.
    Lohnt ein Einspruch und mit welcher Begründung ? Evtl R33a.4(2)S2EstR?


    streamup
    :roll:

  • Es steht ja dort eindeutig drin R 33a.4


    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte sowie Bezüge nach dem Verhältnis der in den jeweiligen Zeiträumen zugeflossenen Einnahmen; die Grundsätze des § 11 Abs. 1 EStG gelten entsprechend

  • Moin Oerdiz,
    daß das in R 33a drinsteht, wußte ich. Zwischenzeitlich habe ich mit der
    SBin telefoniert und schlichte Änderung beantragt. Sie hat bei der Bear-
    beitung, sagt sie , nicht so genau hingeguckt. ÄÄÄ ???
    Danke jedenfalls für die moralische Unterstützung.


    MfG