Verlustvortrag aus 2006

  • Hallo,


    ich hatte 2006 ca. 200 € Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften. Da ich 2006 mit meinen gesamten Einkünften weit unter dem Existenzminimum von 7644 € war, habe ich keine Steuererklärung abgegeben.


    In 2007 werde ich wieder steuerpflichtig sein, kann ich den Verlust aus 2006 trotzdem mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften aus 2007 verrechnen lassen, also einen Verlustvortrag vornehmen lassen?


    Wie kann ich das noch machen, ich habe 2006 wie gesagt keine Steuererklärung abgeben müssen. Oder genügt es die Verluste aus 2006 in die Steuererklärung 2007 zu schreiben?


    Über wie viele Jahre ist so ein Verlustvortrag möglich, können die Verlust aus 2006 auch noch mit Gewinnen aus 2009 oder so verrechnet werden?

  • Hallo,


    wenn Sie die Verluste 2006 fetschreiben wollen und vortragen auf 2007, müssen Sie eine Steuererklärung für 2006 abgeben! Also los, auch wenn man nicht abgeben muss, man darf!


    Ulli