Hallo,
Ich hatte mich schon mal mit dieser Frage an Euch gewendet und eine Antwort bekommen.
Aber die Dinge liegen doch noch etwas anders.
Aber nun zu meinem Problem.
Mit Notariellem Vertrag vom 11.12.06 habe ich ein Mehrfamilienhaus erworben. Das Haus dient nicht zum Eigennutz. Der Übergabetermin ist im Vertrag wie folgt festgelegt:
(Zitat)
Die Übergabe des Kaufobjektes an den Käufer erfolgt am 31.12.06, sofern der Kaufpreis an diesem Tage vollständig an den Verkäufer gezahlt ist; ansonsten am Tage nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.
(Zitat ende)
Der Kaufpreis ist erst am 15.01.07 geflossen, das die erforderliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung der Stadt nicht vorher Vorlag.
Mit dem Verkäufer haben wir allerdings die Übergabe trotzdem am 31.12.06 gemacht, da allen Mietern die Übergabe zu diesem Termin mitgeteilt wurde mit der Bitte die Mietzahlungen ab Januar 07 auf mein Konto zu zahlen. Ebenso wurden alle Zulieferer (wie z.B. Stadtwerke) über den Erwerb zum 31.12.06 informiert, so das alle Belastungen von meinem Konto erfolgen konnten.
Jetzt habe ich Notar und Gerichtskosten mit Rechnungsdatum aus 2006 und 2007. Mieteinnahmen habe ich ab Januar 2007. Muß der Erwerb jetzt in der Erklärung von 2006 oder von 2007 aufgenommen werden?
Falls in der Erklärung 2006, kann ich dann die Rechnungen von 2007 zum Hauserwerb in der 2006 Erklärung mit angeben? Andernfalls, müssen die Rechnungen aus 2006 dann 2007 mit angegeben werden?
Falls der Hauskauf erst 2007 aufgenommen werden darf könne dann die Rechnungen aus 2006 schon in der Erklärung 2006 aufgenommen werden? Wenn ja in welcher Rubrik?
Danke in voraus für Eure Hilfe.