Änderung Ust-Pflicht innerhalb eines Jahres

  • Als Selbständiger bin ich seit 1.2.2007 vorsteuerabzugsberechtigt, war allerdings im Januar 2007 noch als Kleinunternehmer § 19 tätig.
    Bei WISO kann man die Einahme-Überschussrechnung mit Angabe einer evtl. Umstzsteuer-Pflicht aber nur für das ganze Jahr einrichten.


    Wie kann ich nun den Januar verbuchen? Gibt es doch eine Möglichkeit der Aufsplittung?


    Grüße
    fibula

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "fibula"

    Als Selbständiger bin ich seit 1.2.2007 vorsteuerabzugsberechtigt, war allerdings im Januar 2007 noch als Kleinunternehmer § 19 tätig.


    Das geht nicht.


    Mitten im Jahr kann man nicht wechseln, nur zum 01.01.

  • Ich glaube, eine Lösung inzwischen selbst gefunden zu haben:
    Alle Buchungen für Januar werden einfach händisch brutto verbucht, dann müste alles seine Ordnung haben, oder?

  • Nein, das ist steuerlich falsch! Ein Programm lässt sich immer überlisten, aber nicht die steuerlichen Vorschriften: also entweder ab 1.1.2007 volle USt oder erst ab 1.1.2008!


    Ulli

  • Wenn das Finanzamt mir vorgibt, ab 1.2.2007 Vor- und Umsatzsteuer abzurechnen, kann ich doch nicht einfach sagen: Mein Programm gibt das nicht her, also mach ich es erst ab 1.1.2008?!
    Ich betrachte das als Unzulänglichkeit des Programms.


    Lösungsvorschlag: Ich buche Eingaben/Ausgaben manuell in den Betriebsausgaben bei "Einkünften aus Gewerbebetrieb"?!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "fibula"

    Wenn das Finanzamt mir vorgibt, ab 1.2.2007 Vor- und Umsatzsteuer abzurechnen,


    Die haben vermutlich gesagt:


    Ab 1.2.07 müssen USt-Voranmeldungen abgegeben werden.


    Das ist was anderes.