Restbuchwert EÜRFormular /Afa

  • Liebe Forummitglieder,


    ich stehe bei meinem Jahresabschluss vor einem Problem:
    Mein Finanzamt sagt mir, das ich den Betrag "Abgänge(zu erfassen in Zeile 24)" aus dem EÜR Anlageverzeichnis in die EÜR übernehmen muss. Leider bucht das Programm diesen Betrag nicht in das EÜR Formular ein.


    Grund: Habe Anlagenabgänge getätigt mit Buchgewinn, der Restwert ist aber nach dem Verkauf laut Afa Tabelle 0,00 EUR, im Anlageverzeichnis "Abgänge(zu erfassen in Zeile 24)"der EÜR ist aber ein Betrag von 763,49 EUR aufgeführt, der die gleiche Höhe hat wie die Afa für die verkauften Wirtschaftsgüter.


    Frage: Warum ist der Restbuchwert der verkauften Wirtschaftsgüter 0,00 EUR im normalen Afa Verzeichniss und in dem EÜR Anlagenverzeichnis 763,49 EUR?
    Warum muß ich den Afa Betrag der verkauften Güter(763,49 EUR) in Zeile 24 der EÜR eintragen?
    Glit das dann auch für die normale Einnahmenüberschuss Rechnung, dort ist nähmlich dieser Betrag(Restbchwert der verkauften Wirtschaftsgüter) auch nicht verbucht.


    Ich hoffe, jemand hat mein Problem verstanden und kann mir helfen, bevor ich für viel Geld einen Steuerberater aufsuchen muß. Besten Dank im vorraus.
    Gruß
    Ralf

  • Hallo Ralf,


    eigentlich ist es nicht richtig, dass der Abgang im Anlageverzeichnis (Zeile 24 der Anlge EÜR) der selbe Betrag ist, wie die AFA.


    Welche Eingaben haben Sie zu diesem Thema im einzelnen eingegeben?
    Dann kann ich das mal aufbröseln und kommen dann bestimmt zu einer Lösung Ihres Problems.


    Und mit welchem Programm arbeiten Sie?


    Schöne Grüße
    Karlchen