Rente aus Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Hallo,


    ich bekomme neben der Rente wegen Erwerbsminderung auch eine zeitlich begrenzte Rente aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung.


    Muss diese Rente angegeben d.h. versteuert werden?


    Was hat es mit dem Ertragsanteil auf sich? sowas wird dort nicht ausgewiesen?


    Wäre dankbar für einen Rat.


    Viele Grüße
    VoyagerBA

  • hallo,


    ich habe leider keine antwort auf ihre frage. mich bewegt allerdings das gleiche thema.
    soweit ich weiß, zählt diese rente auch zu den einnahmen, allerdings weiß ich nicht zu welchen der 7 zu versteuernden einkünften (§22 ESTG).
    bezüge aus einer unfallversicherung sind z.b. steuerfrei.


    daher hier auch meine dringende frage, >habe ich diese einnahme zu versteuern ??<. eventuell meldet sich ja ein experte zu dieser frage ??


    vielen dank
    fred

  • Renten kommen auf die Anlage R und sind zu versteuern. Es käme jetzt drauf an, was genau für eine Rente vorliegt und wer sie zahlt.


    Bevor ich hier also alles möglich aufzähle, sollten diese Fakten erst erfolgen.