Zwei Steuerklassen durch Baby

  • Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage. Am 08.07.2007 habe ich mein erstes Kind bekommen und habe dadurch meine Steuerklasse wie folgt geänder.
    01.01-31.07.07 vier
    01.08-31.12.07 fünf


    wie trage ich das denn jetzt im Wiso Programm ein ? da kann ich doch nur eine Steurklasse eingeben ?


    Muss ich sonst noch was beachten ? Ich kenne mich da leider nicht so aus und wurschtel mich da so durch ;( :oops:


    Ich hoffe, Ihr seid da schlauer und könnt mir helfen
    Danke schon mal :!:
    Gruß Andrea [/b]

    • Offizieller Beitrag

    Völlig egal.


    Wenn du dich nicht entscheiden kannst, nimm die letzte.


    Es spielt aber überhaupt keine Rolle.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Man sollte die Möglichkeit des Krankengeldes und des Elterngeldes und des ALG nicht unbeachtet bei der Steuerklassenwahl lassen!


    Denn dieses wird unterbestimmten Voraussetzungen nach dem Netto berechnet!

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Für das Elterngeld hat man die richtige Wahl getroffen, denn hier werden Gestaltungen, die zu einem höheren Netto führen sollen, dann nicht anerkannt, wenn sie wirtschaftlich unsinnig sind. Das heißt, wenn derjenige, der weniger Arbeitslohn hat als der andere Ehegatte, die Steuerklasse III wählt, um so das Netto fürs Elterngeld zu erhöhen.


    Und weil der Hans-Christian immer gerne wissen möchte, wo das steht, dann sag ich es ihm auch: Elterngeld-Richtlinien.

  • oerdiz

    Zitat

    Für das Elterngeld hat man die richtige Wahl getroffen


    Wirklich?

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Zitat von "Hans-Christian"

    oerdiz


    Wirklich?


    Bitte sagen Sie doch deutlich, was Sie sagen wollen. Die Fragende hatte die Steuerklasse IV, hiernach berechnet sich das Elterngeld.


    Oder haben Sie etwas missverstanden, Hans-Christian?

  • Zitat von "Oerdiz"

    Bitte sagen Sie doch deutlich, was Sie sagen wollen. Die Fragende hatte die Steuerklasse IV, hiernach berechnet sich das Elterngeld.


    Oder haben Sie etwas missverstanden, Hans-Christian?


    Woher wollen Sie oerdiz eigentlich wissen, ob die Steuerpflichtige die richtige Steuerklassenwahl getroffen hat für das Jahr 2006/2007, obwohl Sie überhaupt nicht die Verhältnisse gekannt haben?


    Ihre Aussage war völlig überflüssig und überhaupt nicht gefragt, daher meine Bemerkung. Die galt nur für Sie und nicht dem TE.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
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  • Ja Herr Hans-Christian, ich muss Ihnen Recht geben. Ich bin vom Üblichen ausgegangen, nämlich, dass die Ehefrau hier weniger Arbeitslohn hat als der Ehemann.


    Ich bitte diesen Fauxpas zu entschuldigen.


    Die Fragende kann ja noch Ihre Verhältnisse offenlegen, wenn Sie möchte.