Anwaltskosten und Gerichtskosten absetzbar?

  • Hallo,


    ich habe durch Erbstreitigkeiten Anwaltskosten, Kosten für die Zwangsversteigerung und Gerichtskosten. Kann ich diese Kosten in meiner Einkommenserklärung angeben?

  • Kommt drauf an um was es genau geht und ob eine Einkunftserzielungsabsicht evtl. vorliegt. Z. B. wenn das Objekt, um das es hier evtl. geht, zur Einkunftserzielung dienen soll (z. B. Vermietung). Dann kämen Werbungskosten in Betracht.


    Ansonsten kein Ansatz, auch nicht als außergewöhnliche Belastung. In der Regel sind hier nur Anwaltskosten für eine Scheidung absetzbar, weil zwangsläufig.