In 2007 habe ich für ein Dienst KFZ eine Ansparabschreibung als Existensgründer von 40% = 8.000,00 gebildet.
Nunmehr habe ich mich dazu entschieden ein KFz als Kaufleasing zu erwerben.
Muss ich jetzt bereits die Ansparabschreibung auflösen?
Oder ist dies erst notwendig wenn ich in drei Jahren den Restwert bezahle?
Dieser wird zwar niedriger sein wie die Grundlage für die ich die Ansparabschreibung gebildet habe (20.000,00) ist aber als Existenzgründer unerheblich, da ohnehin die 6% bei zu hoher Ansparabschreibung nicht erhoben werden.