Habe jetzt in BY "Ruhen des Verfahrens" bekommen aufgrund der "sächs. Regelung", ist aber eben Ermessensspielraum des Bearbeiters, kein Rechtsanspruch (s. Oerdiz).
Zusammenveranlagung, Elterngeld, Sauerei
- cordarex
- Erledigt
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Zitat von "Catja"
...Jeder, dem das, was ist und was im Gesetz steht, nicht passt, kann sich frei entscheiden, in die Politik zu gehen. :mrgreen:
Gruß, die unverdrossene Catja
Und wer soll dann noch arbeiten? :shock: :roll:Es geht eben auch noch anders.
Ich hab doch mit meiner Ansicht zum Problem nicht hinter den Berg gehalten.
Du kennst mich doch. :wink: -
Hallo Zusammen...
gibt es inzwischen Neuigkeiten zu diesem Thema?
Meine Frau hatte dieses Jahr Elterngeld 300,- + 75,- Bonus, weil das erste Kind unter 3 Jahren ist, erhalten.
Habe über das Wochende eine vorab Steuererklärung mit t@x Software mal durchgeführt und mußte zu
meinem erstaunen feststellen, dass wir eine Steuernachzahlung in Höhe von 393,- haben.Und so bin ich auf die Suche gegangen und bin auf dieses Forum gestoßen.
Hoffe es gibt was Neues in dieser Sache.
Evtl. läuft inzwischen ein Verfahren oder eine Klage!
Bitte um Info und Tipps, was man nicht vergessen sollte und wie man am besten an die Angelegenheit rangeht.
Vielen Dank.
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Hallo,
nein, in dieser Sache hat sich bislang noch nichts getan.
Das Elterngeld ist somit in Zeile 41 des Hauptvordrucks 2008 (unter Ehefrau) einzutragen (Progressionsvorbehalt).
Grüße, Hemann