1% udn 0,03% Firmenwagenregelung und Fahrtenbuch

  • Hallo,


    mein Arbeitgeber stellt mir ein Auto für meine Aussendiensttätigkeit zur Verfügung. Er Versteuert 1% des Anschaffungswertes und 0,03 % für die Heimfahrten Wohnung Arbeisstätte. Somit die Pauschalen. Ich wohne von der Arbeit 85 KM weit weg.


    Jetzt komme ich zu meinem Problem. Da ich im Schnitt 1 x pro Woche zu meinem Arbeitgeber fahre versteuert der Arbeitgeber die 0,03% Pauschale. Dieser Wert beläuft sich auf 816€. Ich bin davon ausgegangen das ich aufgrund eines Fahrtenbuches unter umständen nachweisen könnte das ich an 4 Tagen direkt von zuhause aus zu meinen Kunden fahre. Leider ist dieser Betrag 816€ nicht zu. reduzieren. Sagt mir zumindest mein Finanzamt.


    Lt. Finanzamt ist es unerheblich ob und wie oft man zum Arbeitsplatz fährt das sei eine Pauschale.


    Frage wie kann ich diese Pauschale der 1% Versteuerung und der 0,03% reduzieren? Mein Arbeitgeber stellt mir eine genaue Aufstellung aller KFZ Kosten auf. Diese Kosten werde ich bei dem Finanzamt einreichen.
    Reduziere ich damit unter umständen meinen 1% und 0,03% Steuersatz oder lediglich die 1%.


    Ich würde mich über eine Antwort freuen.


    Vielen Dank im voraus.

  • Wenn Sie ein vorschriftsgemäßes Fahrtenbuch geführt haben so können Sie die Versteuerung nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG vornehmen lassen. Siehe hierzu auch Richtlinie 31 Abs. 9 LStR. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber mit den Pauschalen abgerechnet hat.


    Sie haben das Finanzamt offenbar missverstanden. Wenn Sie die Pauschalregel, also 1%-Regel und 0,03%-Regel haben wollen, dann lässt sich diese Pauschale auch nicht mindern. Ein Wahlrecht zu jeder einzelnen Regel gibt es nicht. Entweder die %-Regeln oder für alles das Fahrtenbuch.


    Es gibt hierzu auch ein BMF-Schreiben aus 1996, das bis heute noch gilt. Gibt leider keine Onlinequelle.